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Krankenversicherung Infos

Infos rund um die gesetzliche und private Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist eine fundamentale Absicherung in dem Leben jedes Menschens. Diese hilft bei der Zahlung der hohen Behandlungskosten in Falle von Krankheiten, Unfällen oder der Mutterschaft. Die Krankenversicherung ist eine Summenversicherung. Die monatlich eingezahlten Beiträge werden also angespart und bei dem Eintritt des Versicherungsfalles für die Zahlung der Kosten verwendet. Dadurch kann sich der Versicherungsnehmer auf die Genesung konzentrieren und er muss sich den Kopf über mögliche Geldsorgen nicht zerbrechen.

In Deutschland unterscheidet man zwei Arten der Krankenversicherung: die gesetzliche und die private Krankenversicherung.

  • Die gesetzliche Krankenversicherung, abgekürzt als GKV ist eine Pflichtversicherung, eine staatliche Obliegenheit für Personen mit einem niedrigen Einkommen, zum Beispiel für geringverdienenden Arbeitnehmern und Angestellten, Bezieher von Lohnersatzleistungen, Rentner, Pflegerpersonen, Schüler, Studenten, Praktikanten, Auszubildenden usw. Hierbei werden die Beiträge an Hand des Einkommens ausgerechnet, sie richten sich prozentuell nach dem Lohn. Verdient man also mehr, dann muss man auch für die gleichen Leistungen höhere Beiträge bezahlen. Das wird von dem Solidaritätsprinzip vorgeschrieben. Dem Sachleistungsprinzip nach, ein anderes sehr wichtiges Prinzip im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung, werden alle Leistungen als Sachleistungen erbracht und daher von dem Versicherer selbst bezahlt, Zuzahlungen müssen aber eingerechnet werden.

  • Die private Krankenversicherung, mit der populären Bezeichnung PKV ist eine völlig freiwillige Absicherung. Man wird dazu also nicht gezwungen und jeder bekommt eine Chance, sogar Beamte, Freiberufler und Selbstständige die ohne vorherige Pflichtversicherung bei der gesetzlichen Krankenversicherung nicht angelassen werden. Hier können sogar die Versicherungsnehmer der GKV Mitglied werden, eine zweite Krankenversicherung beanspruchen, wenn sie zusätzliche Leistungen gebrauchen. Die Beiträge sind nicht abhängig von dem Einkommen, sie richten sich nach den individuellen und ganz persönlichen Krankheitsrisiken, solche wie das Eintrittsalter, Geschlecht, Gesundheitzustand inklusive Vorerkrankungen, beanspruchte Leistungen – deren Umfang und die Höhe der Kosten –. Bei der PKV existieren drei verschiedliche Versicherungsformen, die beanspruchbar sind, und zwar die Vollversicherung gegen alle Behandlungskosten, die Teilversicherung gegen nur einige Behandlungskosten und die Zusatzversicherung. Die Leistungen der privaten krankenversicherung sind: freie Wahl des Krankenhauses, des Zimmers, ob es ein Ein- oder Zweibettzimmer sein sollte, freie Wahl des Arztes, also Behandlung durch den Chefarzt, alternative Behandlungsmethoden, alternative Arzneimittel, Psychotherapie, Physiotherapie mit zahlungsfreien Massagen, Zahnersatz, Sehhilfen und kieferorthopädische Behandlungen. Die stationäre Behandlungen werden daraus als Sachleistungen erbracht und von dem Versicherer bezahlt, die ambulante Behandlungen werden vorerst von dem Versicherungsnehmer bezahlt umd die Zuzahlungen zu vermeiden. Die Kosten werden später dann vollständig zurückerstattet, wenn natürlich alle Obliegenheiten des Versicherungsnehmer respektiert wurden.

  • Die Arbeitnehmer und Angestellte deren Einkommen die Pflichtversicherungsgrenze überschreitet können sich frei zwischen den zwei Krankenversicherungen entscheiden, Beamte, Freiberufler und Selbstständige können nur die PKV wählen, während geringverdienende Personen Pflichtmitglieder bei der GKV sind, trotzdem noch eine Chance bei der privaten Krankenversicherung bekommen.



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