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Kaskoversicherungen

Die Kfz-Haftpflichtversicherung, die die Schäden reguliert

Die Kfz-Haftpflichtversicherung, die die Schäden reguliert, die Dritten durch den Betrieb des Fahrzeugs zugefügt werden, ist eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Versicherung, ohne die die Zulassung eines Fahrzeugs nicht möglich ist. Dies hat den Hintergrund, dass derjenige, der Dritten einen Schaden zufügt, für die Regulierung dieses Schadens aufkommen muss, wobei er dafür mit seinem gesamten Privatvermögen haftet. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei Kaskoversicherungen um freiwillige Versicherungen, deren wesentliche Funktion in der Regulierung der Schäden am eignen Fahrzeug besteht. Die Kaskoversicherungen unterscheiden sich in Teil- und in Vollkaskoversicherungen. Die Teilkaskoversicherung reguliert die Schäden, die durch Diebstahl, Brand sowie Naturgewalten wie Sturm, Hagel oder Blitzschlag entstanden sind.

Daneben übernimmt sie die Kosten für Glasbruchschäden sowie bei Kollisionen mit Tieren, je nach Versicherungsvertrag allerdings in unterschiedlichem Umfang. Wesentliche Faktoren, die die Höhe der Versicherungsprämie bestimmen, sind die Typen- und die Regionalklasse. Hierbei handelt es sich um statistische Werte, die aufzeigen, wie oft es zu Schäden kam und welche Kosten durch diese Schäden verursacht wurden, wobei sich die Typenklasse auf das jeweilige Fahrzeugmodell und die Regionalklasse auf die Region, in der das Fahrzeug zugelassen ist, bezieht. Daneben können weitere Merkmale, wie beispielsweise Alter und Ausstattung des Fahrzeugs, nächtlicher Abstellplatz oder jährliche Fahrleistung Einfluss auf die Höhe der Versicherungsprämie nehmen. Schadensfreiheitsrabatte kennt die Teilkaskoversicherung jedoch nicht. Die Vollkaskoversicherung bietet nahezu vollständigen Versicherungsschutz. Sie reguliert unter anderem die Schäden, die bei selbstverschuldeten Unfällen, bei Fahrerflucht oder bei Vandalismus entstehen, des weiteren übernimmt sie die Kosten, wenn der Unfallgegner nicht haftbar gemacht werden kann oder zahlungsunfähig ist. Die Beitragshöhe ergibt sich aus der Typen- und Regionalklasse sowie der Schadensfreiheitsklasse. Meist kann im Rahmen der Kaskoversicherung eine Selbstbeteilung vereinbart werden, was bedeutet, dass der Versicherte einen Teil der Kosten selbst trägt. Bei den Kaskoversicherungen handelt es sich um eigenständige Vertragsteile, auch wenn die Vollkaskoversicherung die Teilkaskoversicherung immer mit einschließt. Das heißt, dass Schäden, die in den Zuständigkeitsbereich der Teilkaskoversicherung fallen, die Schadenfreiheitsklasse der Vollkaskoversicherung nicht beeinflussen

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