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Berufsunfähigkeitsversicherung

Für wen ist die Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Eigentlich besteht für die meisten von uns ein Risiko, vor dem Rentenalter berufsunfähig zu werden. Laut Statistik wird jeder 4. Bundesbürger berufsunfähig, bevor er in das Rentenalter kommt. Die häufigsten Ursachen, die zu einer Berufsunfähigkeit führen, sind psychische Erkrankungen und Erkrankungen am Bewegungsapparat. Natürlich gibt es Berufsgruppen, die ein höheres Risiko tragen und auf der anderen Seite auch die Berufsgruppen, bei denen das Risiko in der Regel geringer ausfällt. Zu den höheren Risikogruppen gehören Berufe, die besonders belastend für die Psyche und den Körper sind wie zum Beispiel Lehrer oder Handwerker. Weniger Risiko weisen Berufsgruppen wie Ärzte oder Kaufleute auf.

Da es im Endeffekt jeden treffen kann, ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Einschränkungen zu empfehlen. Durch diese Versicherung kann man die finanziellen Folgen, die durch die Berufsunfähigkeit entstehen, abfedern. Außerdem kann dazu geraten werden, möglichst früh eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Dadurch kann man in Tarife mit günstigeren Beiträgen kommen und sich davor schützen eventuell, aufgrund von Vorerkrankungen, gar nicht in eine Berufsunfähigkeitsversicherung aufgenommen zu werden.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung springt ein, wenn der Versicherungsnehmer seinen Beruf vor Eintritt des Rentenalters nicht mehr ausüben kann. Dazu wird im Versicherungsvertrag eine Berufsunfähigkeitsrente festgelegt, die solange gezahlt wird, bis das Rentenalter erreicht ist. Wie die Berufsunfähigkeit definiert wird, kann von Versicherung zu Versicherung sehr unterschiedlich sein. In den meisten Verträgen wird man aber einen ähnlichen Wortlaut wie diesen finden: „Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich für die Dauer von mindestens 6 Monaten (Prognosezeitraum) außerstande ist, seinen Beruf, wie er vor Eintritt der Krankheit, Körperverletzung oder des Kräfteverfalles beschaffen war, auszuüben.“

Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist es zwar auch wichtig auf den Preis zu achten, viel wichtiger sind hier allerdings die Vertragsbedingung. Der Versicherungsnehmer sollte neben der Vertragslänge, die auf jeden Fall bis zum 67. Lebensjahr dauern sollte, besonders darauf achten, dass der Vertrag keine abstrakte Verweisung enthält. Durch diese Klausel können Versicherungsgesellschaften die Rentenzahlung bei einer Berufsunfähigkeit mit der Begründung verweigern, dass der Versicherungsnehmer, obwohl er gesundheitliche Einschränkungen hat, einen anderen Beruf ausüben kann. Gute Verträge sollte diese Klausel in keinem Fall enthalten.



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